PREIS­GESTALTUNG

Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabisblüten gelten in Deutschland als Rezeptursubstanzen, nicht als Fertigarzneimittel.

Rezeptursubstanzen müssen vor ihrer Abgabe in der Apotheke auf ihre Identität geprüft und die Prüfung dokumentiert werden. Diese Prüfung und Dokumentation ist zeit- und personalaufwändig und somit teuer.

Die Endverbraucher-Preise für Cannabis in Deutschland sind gesetzlich klar geregelt in der Arzneimittelpreisverordnung. Dort steht in § 4 "Apothekenzuschläge für Stoffe" (Link zum Gesetzestext)

  1. Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
  2. Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge des Stoffes, wobei der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgebend ist.

Daraus resultieren Verkaufspreise im Bereich von 4€ bis 25€ pro Gramm, je nachdem, wie wir die einzelnen Sorten einkaufen können. Uns ist bewusst, dass Privatpatienten, die die Kosten nicht erstattet bekommen, sehr auf den Preis achten. Allerdings bekommen Sie bei uns in der Apotheke geprüfte Qualität mit zum Teil sehr hohen Cannabinoid-Gehalten, sodass der Preis für diese legalen Blüten bezogen auf den Gehalt der Cannabinoide wahrscheinlich nicht höher ist als bei illegal erworbenen Blüten.

Wir bemühen uns außerdem stets darum, bestmögliche Rabatte für unseren Einkauf zu erzielen und geben diese Rabatte dann 1:1 an Sie weiter. Unsere Preise können deswegen auch bei derselben Sorte im Laufe der Zeit variieren, schauen Sie regelmäßig auf unserer Homepage nach!